Folgende Fragen können Ihnen weiterhelfen:
In der Trennungs- und Scheidungsmediation geht es vor allem darum, allen Beteiligten - nach Trennung und Umbruch - zufriedenstellende und lebbare Regelungen zu ermöglichen.
Außergerichtliche Streitbeilegung über Folgesachen
(1) Das Gericht kann anordnen, dass die Ehegatten einzeln oder gemeinsam an einem kostenfreien Informationsgespräch über Mediation oder eine sonstige Möglichkeit der außergerichtlichen
Streitbeilegung anhängiger Folgesachen bei einer von dem Gericht benannten Person oder Stelle teilnehmen und eine Bestätigung hierüber vorlegen. Die Anordnung ist nicht selbständig anfechtbar und
nicht mit Zwangsmitteln durchsetzbar.
(2) Das Gericht soll in geeigneten Fällen den Ehegatten eine außergerichtliche Streitbeilegung anhängiger Folgesachen vorschlagen.
Zum Herunterladen:
Informationsblatt der
BAFM für Paare/ Eltern zum § 135 FamFG
Zum Herunterladen: Broschüre des Justizministeriums Baden-Württemberg
Trennung, Scheidung und
Aufhebung der Lebenspartnerschaft
- Rechtliche Hinweise
Zum Herunterladen:
Eltern bleiben Eltern - Hilfen für Kinder bei
Trennung und Scheidung
(Hrsg. Deutsche Arbeitsgemeinschaft für Jugend- und Eheberatung e.V.)
Paartherapie – Paarberatung – Eheberatung – Mediation für Trennung und Scheidung – Familienmediation - Konfliktcoaching in 70563 Stuttgart - Vaihingen, © A.Köpp-P.